Satzung des Opelteam ´05

1. Name und Sitz des Clubs

Der Club führt den Namen "Opel Team ´05" und hat den Sitz in Grafenrheinfeld.

2. Zweck

Zweck des Clubs ist es, gemeinsam Veranstaltungen zu besuchen und durchzuführen bzw. Erfahrungen auszutauschen.

3. Aufnahme von Mitgliedern

3.1. Um über eine Aufnahme eines Mitglieds, in den Club, abstimmen zu können, müssen mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Die Zustimmung kann jedoch auch über SMS erfolgen.

3.2. Jedes neue Mitglied hat das Recht, sich einen Frontscheibenaufkleber/Clubkleidung bei dem zuständigen Mitglied zu bestellen. Das neue Mitglied muss für die Unkosten des Frontscheibenaufklebers/Clubkleidung aufkommen.

4. Beendigung der Mitgliedschaft

4.1. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung / Ausschluss (schriftlich bzw. mündlich) oder Ableben eines Mitglieds.

4.2. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen die Clubinteressen verstößt, seine finanzielle Pflicht, nicht nachkommt oder dem Ansehen des Clubs schadet.

4.3. Nach Austritt bzw. Ausschluss aus dem Club, muss der Frontscheibenaufkleber innerhalb von 7 Werktagen vom Fahrzeug entfernt werden. Die Clubkleidung sollte nicht mehr nach aussen hin getragen werden. Der Benutzer der clubeigenen Seite www.opelteam05.de wird ebenfalls binnen 7 Werktagen gelöscht.

5. Informationspflicht

Jedes Mitglied hat die Pflicht, sich selbst bei anderen Mitglieder bzw. Internet zu erkundigen, was für Veranstaltungen / Treffen anstehen bzw. angefahren werden.

6. Finanzielle Pflichten

6.1. Einmal jährlich wird ein Beitrag in Höhe von 20 EUR je Mitglied eingefordert, der bei dem Kassierer bar bezahlt werden muss. Dies dient für allgemeine Anschaffungen/Rechnungen wie z. B., Grillkohle, Grillanzünder, Grillschalen, Spiritus, Gaskartuschen, Spülmittel, Küchentücher, Homepage, etc.)!

6.2. Bei Engpässen kann es jedoch vorkommen (je nach angefahrenen Treffen und Verbrauch), dass nochmals ein kleiner zusätzlicher Betrag je Mitglied eingefordert wird.

6.3. Für Nicht-Mitglieder die an einer Clubveranstaltung des Opel Team ´05 teilnehmen, fällt pro Veranstaltung ein Unkostenbeitrag in Höhe von 4 EUR an.

7. Rückerstattungen

7.1. Rückerstattungen werden nur entrichtet, wenn dem Kassierer eine Rechnung bzw. Quittung vorliegt.

7.2. Eine Rückerstattung der geleisteten finanziellen Pflichten aus Punkt 6.1. und 6.2. ist bei Beendigung der Mitgliedschaft ausgeschlossen.